Vorweggenommene Erbfolge mit Dr. Alber in Enns

Die lebzeitige Regelung Ihrer Vermögensnachfolge

Oftmals wird der Wunsch geäußert, sein Vermögen bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation zu übertragen. Nicht umsonst heißt ein altes Sprichwort: „Mit warmer Hand zu schenken ist besser als mit kalter Hand“. Wenn Sie Ihr Haus, Ihre Wohnung, Ihren Betrieb oder Ihren Hof noch persönlich an einen Ihrer Nachfolger übergeben wollen, gibt es in rechtlicher Hinsicht einiges zu beachten. Sofern der Übergeber sein Hab und Gut noch nicht gänzlich aus der Hand geben möchte, kann eine Absicherung durch ein Belastungs- und Veräußerungsverbot geboten sein. Wird das Übergabsobjekt vom Übergeber bewohnt, ist die Vereinbarung eines Wohnrechts angezeigt. Selbstverständlich kann aber auch eine bloße Schenkung ohne jegliche Gegenleistungen gewünscht sein. In allen Konstellationen ist jedoch immer das Pflichtteilsrecht zu beachten und möglichst eine einvernehmliche Lösung zwischen allen Beteiligten anzustreben. Da ein gänzlicher oder auch nur teilweiser Pflichtteilsverzicht weitreichende Folgen hat, ist eine umfängliche und unabhängige Aufklärung unerlässlich.

Wie wir Sie bei Ihrer Vermögensnachfolge begleiten

Es hat sich bewährt, bei der Übergabe oder Schenkung eines Vermögensobjekts nach Möglichkeit alle Beteiligten einzubinden und zu einem gemeinsamen Besprechungstermin bei uns zu versammeln. Dies betrifft insbesondere die pflichteilsberechtigten Personen nach dem Übergeber bzw. Geschenkgeber, also dessen Nachkommen, und ein allfälliger Ehegatte oder eingetragener Partner. Gerade bei Verträgen, die innerhalb der Familie geschlossen werden, ist ein rechtssicherer Vertrag, der alle Eventualitäten bedenkt, unerlässlich. Wir informieren Sie daher über die erb- und pflichtteilsrechtlichen Konsequenzen einer solchen Vermögensübertragung ebenso wie über Möglichkeiten einer Absicherung Ihrer Interessen. Unser erklärtes Ziel ist es, sofern möglich, die Interessen aller Parteien angemessen zu berücksichtigen. Ihr Notar steht Ihnen dabei nicht nur als rechtlicher Experte, sondern vor allem auch auf zwischenmenschlicher Ebene als objektive Instanz zur Seite. Mit viel Fingerspitzengefühl gelingt es uns fast immer, allfällige interfamiliäre Konfliktsituationen gar nicht erst entstehen zu lassen.

 

Dr. Alber in Enns als Ihr Begleiter bei Übergabe und Schenkung

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