Verlassenschaften mit Dr. Alber in Enns
Das Verfahren nach dem Tod
Mit dem Ableben einer Person ist in Österreich zwingend ein Verlassenschaftsverfahren verbunden, welches zum Großteil vom Notar abgewickelt wird. Als unabhängiger Beauftragter des Gerichts ist Ihr Notar als sogenannter Gerichtskommissär für Sie tätig. Sterbefälle in den Gemeinden Enns, Asten, Hargelsberg und Kronstorf fallen in unseren Zuständigkeitsbereich. Aber auch bei Sterbefällen außerhalb dieser Gemeinden können Sie uns als Erbenmachthaber mit der Abwicklung Ihrer Verlassenschaft betrauen. Ziel eines jeden Verlassenschaftsverfahrens ist die geordnete Vermögensübergabe an die gesetzlichen oder testamentarischen Erben sowie allenfalls auch die Erzielung eines Übereinkommens zwischen den Erben und/oder Pflichtteilsberechtigten.
Ihr Notar als Gerichtskommissär
Sofern wir in einer Verlassenschaftssache zuständiger Gerichtskommissär sind, führen wir das gesamte Verlassenschaftsverfahren als objektives und unabhängiges Ausführungsorgan des Gerichts durch. Sobald wir vom Gericht die Verständigung über den Sterbefall erhalten, tätigen wir erste Abfragen in diversen Registern und erheben anlässlich der Todesfallaufnahme mit einem nahen Angehörigen des Verstorbenen die persönlichen und vermögensmäßigen Verhältnisse. Gemeinsam mit der Ladung zur Todesfallaufnahme erhalten Sie von uns eine Auflistung der dafür bereitzuhaltenden Unterlagen. Anlässlich der Todesfallaufnahme klären wir Sie ausführlich über die weiteren Schritte bis zur Beendigung des Verfahrens auf. Sofern sich in der Verlassenschaft Liegenschaften befinden, kümmern wir uns nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens gerne auch um die steuerliche und grundbücherliche Abwicklung.
Ihr Notar als Erbenmachthaber und Vertreter
Aufgrund unserer Expertise im Verlassenschaftsverfahren und in erbrechtlichen Angelegenheiten wickeln wir gerne auch in Verfahren, für die wir nicht als Gerichtskommissär zuständig sind, das Verlassenschaftsverfahren in Vertretung aller oder einzelner Erben ab. Wir nehmen dabei für Sie sämtliche Korrespondenz mit dem Gerichtskommissär und dem Verlassenschaftsgericht vor und sind somit Ihr alleiniger Ansprechpartner.