Beglaubigungen mit Notar Dr. Alber in Enns

Garant für Ihre Rechtssicherheit

Die Beglaubigung einer Unterschrift dient der Überprüfung der Echtheit und damit der Rechtssicherheit. Aus diesem Grund verlangt auch der Gesetzgeber bei zahlreichen Urkunden (z.B. bei Liegenschaftskaufverträgen, Pfandurkunden oder diversen Grundbuch- oder Firmenbucheingaben) die Beglaubigung der darauf geleisteten Unterschriften.

 

Die Unterschrift ist entweder direkt vor dem Notar zu leisten oder – sofern dies bereits erfolgt ist – vor ihm anzuerkennen.

 

Neben der Unterschriftsbeglaubigung können auch beglaubigte Abschriften angefertigt werden, bei welchen die Übereinstimmung der Abschrift mit dem Originaldokument bestätigt wird. Dies kann erforderlich sein, wenn Sie zur Vorlage eines Originals verpflichtet sind, Sie dieses allerdings nicht aus der Hand geben möchten.

Ihr Beglaubigungstermin bei uns

Wir nehmen die Prüfung Ihrer Identität vor, um die Echtheit der Unterschrift bestätigen zu können. Gleichzeitig vergewissert sich Ihr Notar, dass Sie den Inhalt der Urkunden kennen und die Unterfertigung frei von Zwang erfolgt. Die Beurkundung wird in weiterer Folge in das Beglaubigungsregister aufgenommen und ein Vermerkblatt archiviert, sodass die beglaubigte Unterfertigung über Jahre hinweg nachvollzogen werden kann. Schließlich verrechnen wir auch die bei der Beglaubigung anfallenden Gebühren direkt mit dem Finanzamt.

 

Zur Unterschriftsbeglaubigung müssen Sie entweder persönlich erscheinen, oder einen Beglaubigungstermin, der online stattfindet wahrnehmen. Zum Termin mitzubringen ist die zu beglaubigende Urkunde im Original sowie ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein), auf dem Sie noch eindeutig identifizierbar sind. Vor einer Online-Beglaubigung muss ein Identifizierungsverfahren online durchgeführt werden. Wir beraten Sie dazu gerne.

 

Wenn Sie akademische Grade führen, die im Ausweis nicht vermerkt sind, bitten wir Sie, auch die entsprechenden Nachweise über diese mitzubringen (z.B. Sponsionsurkunde). Selbiges gilt, wenn in Ihrem Ausweis noch ein anderer Name (z.B. vor der Eheschließung geführter Name) angeführt ist. Diesfalls ist eine Heiratsurkunde im Original mitzubringen.

 

Wir ersuchen Sie um telefonische Kontaktaufnahme unter +43 7223 82357, um einen Termin für Ihre Beglaubigung zu vereinbaren. Für weitere Auskünfte oder Fragen zu den anfallenden Kosten stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

 

Dr. Alber in Enns für die Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten

Anfrage

Adresse

Schlossgasse 4

4470 Enns

Kanzleizeiten

Montag 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00

Dienstag 08:00 - 12:00 13:00 - 18:00

Mittwoch 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00

Donnerstag 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00

Freitag 08:00 - 13:00

Samstag geschlossen

Sonntag geschlossen

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.