Beglaubigungen mit Notar Dr. Alber in Enns
Garant für Ihre Rechtssicherheit
Die Beglaubigung einer Unterschrift dient der Überprüfung der Echtheit und damit der Rechtssicherheit. Aus diesem Grund verlangt auch der Gesetzgeber bei zahlreichen Urkunden (z.B. bei Liegenschaftskaufverträgen, Pfandurkunden oder diversen Grundbuch- oder Firmenbucheingaben) die Beglaubigung der darauf geleisteten Unterschriften.
Die Unterschrift ist entweder direkt vor dem Notar zu leisten oder – sofern dies bereits erfolgt ist – vor ihm anzuerkennen.
Neben der Unterschriftsbeglaubigung können auch beglaubigte Abschriften angefertigt werden, bei welchen die Übereinstimmung der Abschrift mit dem Originaldokument bestätigt wird. Dies kann erforderlich sein, wenn Sie zur Vorlage eines Originals verpflichtet sind, Sie dieses allerdings nicht aus der Hand geben möchten.
Ihr Beglaubigungstermin bei uns
Wir nehmen die Prüfung Ihrer Identität vor, um die Echtheit der Unterschrift bestätigen zu können. Gleichzeitig vergewissert sich Ihr Notar, dass Sie den Inhalt der Urkunden kennen und die Unterfertigung frei von Zwang erfolgt. Die Beurkundung wird in weiterer Folge in das Beglaubigungsregister aufgenommen und ein Vermerkblatt archiviert, sodass die beglaubigte Unterfertigung über Jahre hinweg nachvollzogen werden kann. Schließlich verrechnen wir auch die bei der Beglaubigung anfallenden Gebühren direkt mit dem Finanzamt.
Zur Unterschriftsbeglaubigung müssen Sie entweder persönlich erscheinen, oder einen Beglaubigungstermin, der online stattfindet wahrnehmen. Zum Termin mitzubringen ist die zu beglaubigende Urkunde im Original sowie ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein), auf dem Sie noch eindeutig identifizierbar sind. Vor einer Online-Beglaubigung muss ein Identifizierungsverfahren online durchgeführt werden. Wir beraten Sie dazu gerne.
Wenn Sie akademische Grade führen, die im Ausweis nicht vermerkt sind, bitten wir Sie, auch die entsprechenden Nachweise über diese mitzubringen (z.B. Sponsionsurkunde). Selbiges gilt, wenn in Ihrem Ausweis noch ein anderer Name (z.B. vor der Eheschließung geführter Name) angeführt ist. Diesfalls ist eine Heiratsurkunde im Original mitzubringen.
Wir ersuchen Sie um telefonische Kontaktaufnahme unter +43 7223 82357, um einen Termin für Ihre Beglaubigung zu vereinbaren. Für weitere Auskünfte oder Fragen zu den anfallenden Kosten stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.